Nachdem zuletzt in Teil I dieses Beitrags eine kurze Definition der Appropriation Art und eine Würdigung der Rechtsinformation nach Wikipedia erfolgte, betrachte ich nun diese Kunstform unter dem Aspekt des Schweizer Urheberrechts. Wie sind Werke dieser Kunstrichtung zu qualifizieren? Welche Möglichkeiten gibt es für Künstler, Originalwerke zu nutzen und basierend auf welchen Rechtsnormen?

Die «künstlerische Aneignung» als Kunstform – aktuell in der Ausstellung «Von Bildern. Strategien der Aneignung» noch bis 24. Januar 2016 im Museum für Gegenwartskunst in Basel präsent und thematisiert. Diese Kunstform bewegt sich teils hart am Limit der Urheberrechtsverletzung. Im ersten Teil erfahren Sie hier einleitend mehr zu dieser Kunstform und deren populär-rechtlichen Betrachtung nach Wikipedia.