Die neueste Ausstellung von ART DOCK ZÜRICH in den Hallen des ehemaligen Güterbahnhofs widmet sich dem Thema Künstlerinnen. Die Ausstellung FRAUENPOWER zeigt Werke von 144 Künstlerinnen aus 100 Jahren Schaffenshorizont. Die Ausstellung dauert vom 9.4.-18.8.2016 und ist täglich geöffnet. Lesen Sie mehr hierzu.

Für die Ausstellung von Alex Wydler und Jan Gott in der Photobastei hat Büro Corrodi den Begleittext erarbeitet. Basierend auf Informationen und in einer Frage-Antwort-Runde mit den Fotografen wurde der Kern der Reisen von Alex und Jan herausgeschält. Ziel war Verständlichkeit, das Vermitteln des «Was-treibt-mich-an» an die Ausstellungsbesucher.

Nachdem zuletzt in Teil I dieses Beitrags eine kurze Definition der Appropriation Art und eine Würdigung der Rechtsinformation nach Wikipedia erfolgte, betrachte ich nun diese Kunstform unter dem Aspekt des Schweizer Urheberrechts. Wie sind Werke dieser Kunstrichtung zu qualifizieren? Welche Möglichkeiten gibt es für Künstler, Originalwerke zu nutzen und basierend auf welchen Rechtsnormen?

Die «künstlerische Aneignung» als Kunstform – aktuell in der Ausstellung «Von Bildern. Strategien der Aneignung» noch bis 24. Januar 2016 im Museum für Gegenwartskunst in Basel präsent und thematisiert. Diese Kunstform bewegt sich teils hart am Limit der Urheberrechtsverletzung. Im ersten Teil erfahren Sie hier einleitend mehr zu dieser Kunstform und deren populär-rechtlichen Betrachtung nach Wikipedia.

Suchmaschinen sind ja bekanntlich wichtige bzw. geschäftsrelevante Faktoren für Unternehmen, insbesondere auch Start-ups. Wie sich die neue Website von Büro Corrodi diesbezüglich schlägt, erfahren Sie hier.