Nachdem zuletzt in Teil I dieses Beitrags eine kurze Definition der Appropriation Art und eine Würdigung der Rechtsinformation nach Wikipedia erfolgte, betrachte ich nun diese Kunstform unter dem Aspekt des Schweizer Urheberrechts. Wie sind Werke dieser Kunstrichtung zu qualifizieren? Welche Möglichkeiten gibt es für Künstler, Originalwerke zu nutzen und basierend auf welchen Rechtsnormen?